KOMPETENZEN
„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)
Grundstücks- und Immobilienrecht
Es gibt kein fest definiertes Rechtsgebiet „Immobilienrecht“. Im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Nutzung, Veräußerung und Vererbung von Immobilien treten Rechtsfragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten auf, die von unseren spezialisierten Rechtsanwälten kompetent bearbeitet werden können.
RA Röckl ist Ansprechpartner, wenn Immobilien von Trennung, Scheidung und Erbfall betroffen sind und daher u. a. für folgende Fragen:
- Wie sind die Nutzung und Verwertung einer Immobilie im Falle einer Trennung und/oder Scheidung zu regeln?
- Wie kann die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge geregelt werden?
- Was ist im Erbfall zu beachten, wenn Immobilien zum Nachlass gehören?
RA Rössler unterstützt unsere Mandanten kompetent bei der Klärung versicherungsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Immobilien, z. B.:
- Unter welchen Voraussetzungen Versicherungen bei Schäden an Immobilien z. B. durch Feuer, Wasser, Sturm zahlen
- Ob und welche Risiken eine Bauherrenversicherung abdeckt.
RA Bauch, der schwerpunktmäßig auch das Gesellschaftsrecht bearbeitet, kann komplexe Fragen zu Immobilien im Gesellschaftsvermögen beantworten, u. a.:
- Ob es sinnvoll ist, eine Gesellschaft zur Bewirtschaftung von Immobilien zu gründen
RAin Drath steht insbesondere bei der Klärung folgender Fragen zur Verfügung:
- Was ist beim Abschluss eines Kaufvertrages insbesondere von vermieteten Immobilien zu beachten?
- Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Maklercourtage?
- Gibt es Gewährleistungsansprüche bei Mängeln einer Immobilie?
- Kann ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden?
- Wie lassen sich umfangreiche Sanierungen bei vermieteten Immobilien konfliktfrei umsetzen?
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