KOMPETENZEN

„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Verwandten, Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnern. Darüber hinaus umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption und besondere Vertretungsverhältnisse wie die Vormundschaft oder die Pflegschaft.

In kaum einem anderen Lebensbereich entstehen für die Beteiligten so einschneidende persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Folgen wie im Familienrecht. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich von Anfang an von einem Anwalt mit langjähriger und umfangreicher Erfahrung im Familienrecht begleiten lassen.

Trennung – was nun?

Bereits vor einer Trennung stellen sich für verheiratete und unverheiratete Paare viele Fragen. Wer kann in der Wohnung bleiben und wer muss die Wohnung verlassen? Bei wem leben die Kinder, wie oft sehe ich meine Kinder? Bekomme ich Unterhalt oder muss ich Unterhalt bezahlen, gegebenenfalls wieviel und wie lange? Wie wird das Vermögen verteilt?

Um sich auf eine Trennung vorzubereiten und um im Zusammenhang mit einer Trennung keine Fehler zu begehen, sollten Sie bereits im Vorfeld einer Trennung anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Wir bieten Ihnen im Rahmen einer Beratung einen „Fahrplan“ für das weitere Vorgehen. Unser Ziel ist es, die Auseinandersetzung möglichst einvernehmlich zu regeln, so dass Sie in überschaubarer Zeit wieder eine verlässliche und gefestigte Lebensgrundlage haben und sich auf Ihren neuen Lebensabschnitt konzentrieren können.

Trennungsvereinbarung / Scheidungsvereinbarung

Nach einer Trennung können alle Regelungsbereiche, die für die Zeit während der Trennung oder für die Zeit nach einer Scheidung von Bedeutung sind, in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich geregelt werden. Typische Regelungsbereiche sind die Wohnungszuweisung, die Hausratsverteilung, das Sorgerecht und das UmgangsrechtUnterhaltsansprüche, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich (= Ausgleich der Rentenanwartschaften).

Wir helfen Ihnen, möglichst eine umfassende einvernehmliche Vereinbarung herbeizuführen. Dabei ist es uns wichtig, nicht nur die rechtlichen Folgen im Auge zu haben, sondern auch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse.

Sollte es in Ihrem Fall trotz entsprechender Bemühungen nicht möglich sein, außergerichtlich einvernehmliche Regelungen herbeizuführen, so werden wir Ihre Interessen in einem gerichtlichen Verfahren kompetent, umfassend und mit Nachdruck vertreten, selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der persönlichen Belastung und der wirtschaftlichen Folgen, die durch ein gerichtliches Verfahren hervorgerufen werden.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Häufig sind es die Kinder, die am meisten unter einer Trennung leiden. Es gilt das Sorgerecht zu regeln, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber auch die Gesundheits- und Vermögenssorge, wie auch den zukünftigen Umgang. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vorstellungen zu verwirklichen und faire Lösungen zu finden, die dem Wohl der Kinder dienen.

Unterhalt

Sofern Unterhaltsansprüche in Betracht kommen, seien es Kindesunterhaltsansprüche, Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten oder zwischen nichtehelichen Partnern, ist es wichtig, diese Ansprüche unverzüglich geltend zu machen. Sie können nämlich rückwirkend nur ab dem Zeitpunkt gefordert werden, zu dem der Unterhaltsverpflichtete zur Auskunft über seine Einkünfte oder zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde. Wir machen für Sie Auskunftsansprüche geltend, berechnen den Unterhalt und beraten Sie zu allen damit zusammenhängenden Fragen wie z.B. zu der Frage, wann die Steuerklassen geändert werden müssen. Sofern Sie auf Unterhalt in Anspruch genommen werden, sorgen wir dafür, dass Sie nur das bezahlen müssen, wozu Sie verpflichtet sind.

Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich

Bei verheirateten Partnern, die im gesetzlichen Güterstand leben, ist häufig eine bedeutende Frage, wie das in der Ehe hinzugewonnene Vermögen verteilt wird. Dabei geht es zum einen um die Frage, wie gemeinsames Vermögen auseinandergesetzt wird und zum anderen um die Frage, ob ein Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat und der andere Ehepartner deshalb einen Zugewinnausgleichsanspruch hat.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der reinen Vermögensverteilung als auch bei der Geltendmachung oder Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen.

Scheidung

Die Scheidung setzt ein Trennungsjahr voraus. Das Scheidungsverfahren kann im Regelfall bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingeleitet werden. Wir begleiten Sie sowohl in einem einverständlichen Scheidungsverfahren, bei dem zuvor alle Regelungsbereiche einvernehmlich geklärt werden konnten, als auch in streitigen Scheidungsverfahren, in denen Scheidungsfolgesachen wie z.B. Unterhalt oder Zugewinn gerichtlich geklärt werden müssen.

Internationales Familienrecht

Familienrechtsfälle weisen immer häufiger einen Auslandsbezug auf, z.B. weil ein Partner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder weil ein Partner nach der Trennung im Ausland lebt. Wir beraten Sie dazu, welche Rechtsordnung anwendbar ist und erforderlichenfalls auch dazu, welches Gericht zuständig ist.

Über den genannten Link des Bundesgerichtshofs erfahren Sie mehr über die neusten Entscheidungen im Familienrecht:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html

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