KOMPETENZEN

„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)

ERBRECHT

Das Rechtsgebiet Erbrecht ist sehr umfangreich und komplex. Es berührt einen sehr sensiblen und privaten Bereich des Lebens. Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie stellen oftmals eine große Belastung für die Beteiligten dar. Gerade bei solchen Auseinandersetzungen können wir mit unserer Erfahrung dazu beitragen, dass die gebotene Sachlichkeit gewahrt wird.

Wir erbringen für Sie im Erbrecht insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen im privaten und im geschäftlichen Bereich (Unternehmertestamente)
  • Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbstreitigkeiten
  • Geltendmachung oder Abwehr bzw. Erfüllung von AuskunftsansprüchenPflichtteilsansprüchenVermächtnissen und Auflagen
  • Testamentsvollstreckung in Gestalt der Abwicklungsvollstreckung oder der Dauertestamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Forderungsbeitreibung für Nachlassgläubiger
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Testament und Erbvertrag

Zum vorsorgenden Bereich im Erbrecht gehören letztwillige Verfügungen. Diese können entweder in einem Testament oder in einem Erbvertrag getroffen werden. Zwischen beiden Gestaltungsformen gibt es weitreichende Unterschiede, sowohl bei den formalen Anforderungen für die Errichtung als auch bei den rechtlichen Wirkungen. Ehegatten und Lebenspartner können zudem ein gemeinschaftliches Testament errichten, ein sog. Berliner Testament.

Inhaltlich gibt es keine Standardformulierung. Gerade bei letztwilligen Verfügungen ist es von besonderer Bedeutung, diese an die individuellen Verhältnisse des Einzelfalls anzupassen. Je nach diesen individuellen Verhältnissen können ein Einzeltestament, ein Berliner Testament, ein Testament für Patchwork-Familien, ein Behinderten-Testament, eine Unternehmensnachfolge, eine Vor- und Nacherbschaft, ein Erbverzicht oder auch eine Adoption geboten sein.

Wir beraten Sie umfassend bei allen Fragen rund um die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch über Möglichkeiten der Vermögensübertragung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge). Dabei beraten wir Sie auch über Fragen der Erbschaftssteuer, sonstige steuerliche Zusammenhänge und empfehlen Ihnen erforderlichenfalls die Hinzuziehung eines Steuerberaters.

Erbfall

Nach einem Erbfall stellen sich für die Angehörigen viele Fragen. Wer regelt die Beerdigung? Wer trägt die Beerdigungskosten? Wo ist ein Testament abzuliefern? Muss der Nachlass gesichert werden?

Wir unterstützen Sie unmittelbar nach einem Erbfall, helfen Ihnen bei der Abwicklung von Formalitäten, prüfen für Sie, ob die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll ist und beraten Sie bei der Beantragung eines Erbscheins sowie einer Grundbuchberichtigung.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie auch hinsichtlich der Anfechtung von Testamenten bzw. der Abwehr von Anfechtungserklärungen.

Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsberechtigte Personen haben im Regelfall keine genaue Kenntnis über die Vermögensverhältnisse des Erblassers. Gemäß § 2314 BGB kann deshalb der Pflichtteilsberechtigte Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände verlangen.

Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers sowie die Kinder des Erblassers. Eltern erhalten einen Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.

Für die Berechnung der Höhe des Pflichtteils ist maßgeblich, wie viele Personen pflichtteilsberechtigt sind und ob der Erblasser verheiratet war, gegebenenfalls in welchem Güterstand.

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht, kommen sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht.

Wir beraten Sie umfassend bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Bei Erbengemeinschaften stellen sich besondere Probleme, da Entscheidungen grundsätzlich nur gemeinsam oder mehrheitlich getroffen werden können. Dies führt häufig zu langjährigen Streitigkeiten und Teilungsversteigerungen.

Wir klären Sie über Ihre Rechte als Miterbe auf und versuchen, eine einvernehmliche Verwaltung und letztlich eine einvernehmliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft herbeizuführen. Falls nötig, vertreten wir Sie aber auch in einem gerichtlichen Auseinandersetzungsverfahren.

Testamentsvollstreckung

Um sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers respektiert und in vollem Umfang umgesetzt wird, kann es sinnvoll sein, im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen.

Wir stehen Ihnen für die Formulierung und Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung wie auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Nach einem Erbfall beraten wir Testamentsvollstrecker bzw. Erben, die Rechte gegen den Testamentsvollstrecker geltend machen.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

Zum Erbrecht im weiteren Sinne gehören die Vorsorgevollmachten und die Patientenverfügungen. Für den Fall, dass man wegen Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sollte man eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung errichten. Mit der Vorsorgevollmacht gibt man einer Person des Vertrauens die Möglichkeit, für den Vollmachtgeber zu handeln. Mit der Patientenverfügung kann man darüber bestimmen, wie man in Fällen, in denen man selbst nicht mehr entscheiden kann, medizinisch behandelt werden möchte.

Über den genannten Link des Bundesgerichtshofs erfahren Sie mehr über die neusten Entscheidungen im Erbrecht:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html

Ihr Ansprechpartner

UNSER SERVICE

Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwälte stellen sich vor.

Bewertungen

Damit wir uns ständig verbessern.

home

Qualität ist messbar.

TRETEN SIE MIT UNS IN KONTAKT

NUTZEN SIE DAS KONTAKTFORMULAR ODER RUFEN SIE UNS DIREKT AN

Aus datenschutzrechlichen Gründen benötigt Google Maps Ihre Einwilligung um geladen zu werden. Mehr Informationen finden Sie unter Datenschutz.
Akzeptieren
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.