KOMPETENZEN
„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)
BANKENRECHT
Gerne vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Kreditinstitut, sei es bei Kapitalanlage, den Zahlungsverkehr zwischen Ihnen und Ihrer Bank oder bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Finanzierungsverträgen. Wir stehen Ihnen mit Verhandlungssicherheit und gleichzeitig mit dem Blick auf das „lange Ende“ der in der Regel fortzuführenden Geschäftsbeziehung mit der Bank zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich ist eine umfassende rechtliche Beratung unerlässlich, da unter anderem Wechselwirkungen mit Pfändungsmaßnahmen und Insolvenzverfahren zu berücksichtigen sind.
Unter das Bank- /Kapitalmarktrecht fallen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen:
- Beraterhaftung bei Verkauf von Aktien- und Wertpapieren
- Investmentfonds, geschlossene Immobilienfonds
- Schiffs-, Medien- und Leasingfonds
- Anlagen in Lebensversicherungen
Zahlungsverkehr:
- Bankvertrag, Bankgeheimnis und Bankauskunft
- Haftungsfragen bei einem Kartenmissbrauch
Darlehensverträgen:
- Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld)
- Finanzierungshilfen, Bürgschaft, Schuldübernahmen
- Verbraucherdarlehen, Restschuldversicherung
- Bausparvertragsrecht
- Leasing und Factoring
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