KOMPETENZEN
„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)
FÜHRERSCHEIN UND BUSSGELD
Bußgeldbescheid und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstoß
Sollen Sie Ihren Führerschein abgeben oder haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen? Sie fragen sich, ob Sie etwas dagegen unternehmen können, sich bestenfalls das Fahrverbot oder das Bußgeld ersparen können? Dann sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
Das fängt schon dann an, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, weil das auf Sie zugelassene Fahrzeug geblitzt wurde. Hier können Sie bereits entscheidende Fehler machen, die Sie am Ende eine erfolgreiche Verteidigung vor Gericht kosten. Gegebenenfalls müssen Sie gar keine Angaben machen, wer der Fahrer auf dem Blitzerfoto ist oder Sie müssen nur Angaben zur Person machen. Oft stellt sich die Frage, ob man in dieser Situation schon Angaben zum Tatvorwurf selbst macht oder nicht.
Oder die Polizei steht bei Ihnen vor der Tür und fragt Sie, ob Sie den Fahrer auf dem Foto kennen. Müssen Sie an dieser Stelle Angaben machen und z.B. Ihren Führerschein oder ein Fahrverbot riskieren?
Abstandsmessung
Haben Sie Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung oder wollen Sie gegen eine Abstandsmessung vorgehen? Hat das vor Ihnen fahrende Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung z.B. gebremst? Dann brauchen Sie spezielle Kenntnisse über die eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte und über die technischen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Messung. Moderne Geräte wie z.B. das PoliscanSpeed messen zwar weitgehend fehlerfrei, dennoch kann eine Messung ungültig sein. Zum Beispiel, wenn die Einrichtung der Messstelle fehlerhaft war oder die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Tests bei Inbetriebnahme nicht eingehalten wurden.
Egal ob Sie in einen Verkehrsunfall, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in ein Strafverfahren verwickelt sind, geben Sie Ihr Problem schnellstmöglich in erfahrene anwaltliche Hände! Denn sonst ist der Führerschein weg!
Körperverletzung im Straßenverkehr
Haben Sie mit Ihrem Fahrzeug versehentlich einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt und wird Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen? Auch hier macht es Sinn, umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie, inwieweit Sie sich zum Vorwurf äußern und/oder sich z.B. mit dem Geschädigten in Verbindung setzen sollten.
Sie sehen, je früher Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Vertretung beauftragen, umso besser. Damit Sie sich von Anfang an rundum sicher fühlen können, sollte Ihr erster Anruf uns gelten. In Rosenheim betreuen Sie die unten aufgeführten Spezialisten.
Kontaktieren Sie uns unter 08031-90894-0, wir haben Ihr Recht im Fokus !
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